One-Stop-Shop seit 2021: EU-Fernverkauf in der Steuerpraxis
Die OSS-Meldung ersetzt für viele Online-Händler die Vielzahl ausländischer USt-Registrierungen. Was die Schwelle, das Quartal und die Marktplätze wirklich bedeuten.
Seit dem 1. Juli 2021 löst das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) für innergemeinschaftliche Fernverkäufe die bisherigen länderspezifischen Lieferschwellen ab. Statt 35.000 oder 100.000 EUR pro Mitgliedstaat gilt seither eine einzige EU-weite Bagatellgrenze von 10.000 EUR netto pro Kalenderjahr, kumuliert über alle B2C-Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten. Wer diese Grenze überschreitet oder freiwillig darauf verzichtet, schuldet die Umsatzsteuer im Bestimmungsland und meldet sie zentral über das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die operative Realität ist allerdings komplexer als die Werbebroschüre.
Die 10.000-EUR-Schwelle und ihre Konsequenz
Die Schwelle ist eine harte Kante. Wird sie im laufenden Kalenderjahr überschritten, fällt der Händler ab dem schwellenüberschreitenden Umsatz unter die Bestimmungslandbesteuerung, nicht erst ab dem Folgejahr. Das bedeutet praktisch: Wer im Mai die 10.000-EUR-Marke reißt, schuldet ab Mai die französische, italienische oder spanische Umsatzsteuer und muss die OSS-Registrierung rückwirkend zum richtigen Stichtag in der Buchhaltung abbilden. Die Meldung erfolgt quartalsweise, jeweils bis zum Ende des Folgemonats, also bis 30. April für Q1, 31. Juli für Q2 und so weiter.
Wer die Schwelle voraussichtlich überschreitet, sollte zu Jahresbeginn auf die Anwendung verzichten und sich direkt für OSS registrieren, um die unangenehme Mischkalkulation aus deutschem und ausländischem USt-Satz zu vermeiden. Der Verzicht bindet für zwei Kalenderjahre.
Abgrenzung zu IOSS
Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist das Schwesterverfahren für Importe aus Drittländern bis zu einem Sachwert von 150 EUR pro Sendung. Wer chinesische Ware direkt an Endkunden in der EU verschickt oder als Dropshipper aus Drittländern liefert, fällt in dieses Regime. IOSS ist freiwillig, beseitigt aber die früher übliche Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung für Sendungen unter 22 EUR (abgeschafft im Juli 2021) und vermeidet, dass der Endkunde im Zustellprozess mit Gebühren konfrontiert wird, ein hartes Argument für die Conversion.
Die Abgrenzung zwischen OSS und IOSS ist im Alltag scharf: OSS für Ware, die bereits im EU-Bestand liegt und an EU-Endkunden geht; IOSS für Ware, die aus einem Drittland direkt an den EU-Endkunden geht. Wer beide Geschäftsmodelle betreibt, braucht beide Registrierungen.
Die Marktplatz-Fiktion seit 2021
Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket vom 1. Juli 2021 wurde die sogenannte fiktive Lieferkette eingeführt: Bei Verkäufen über elektronische Schnittstellen wie Amazon, eBay, Etsy oder Kaufland.de gilt unter bestimmten Voraussetzungen der Marktplatz selbst als Lieferer gegenüber dem Endkunden, während der eigentliche Händler an den Marktplatz liefert. Das gilt insbesondere bei Fernverkäufen aus dem Drittland bis 150 EUR und bei Lieferungen von Nicht-EU-Händlern an EU-Endkunden.
Praktisch heißt das: Wer als deutscher Händler über Amazon FBA Pan-EU verkauft und Ware in Polen lagert, ist weiterhin selbst der Steuerschuldner und meldet die innergemeinschaftlichen Verbringungen separat sowie die polnischen Inlandsumsätze über die dortige USt-Registrierung. Wer dagegen als chinesischer Händler Ware unter 150 EUR über Amazon an deutsche Endkunden schickt, sieht Amazon als Steuerschuldner, und der Händler erscheint nur noch in einer fiktiven B2B-Lieferung an Amazon. Diese Unterscheidung wird in der Praxis ständig verwechselt.
OSS und die deutsche Buchhaltung
In der Buchhaltung müssen OSS-Umsätze sauber getrennt von Inlands- und innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen geführt werden. DATEV-Kanzleien arbeiten mit eigenen Steuerschlüsseln für jeden Bestimmungsland-Steuersatz, was bei einem Händler mit Verkäufen in alle 26 anderen Mitgliedstaaten zu einer beträchtlichen Komplexität führt. Tools wie Taxdoo, hellotax und Countx haben sich darauf spezialisiert, aus Marktplatz- und Shop-Daten direkt die OSS-Meldung zu generieren, mit monatlichen Kosten zwischen 79 und 500 EUR je nach Volumen.
Was häufig schiefläuft
Drei Fehler sehen Steuerberater regelmäßig: die Verwechslung von OSS und ausländischer USt-Registrierung bei FBA-Lagerung, die unterbliebene Anpassung der Rechnungs- und Shop-Logik an die landesspezifischen Steuersätze (Frankreich 20, Italien 22, Ungarn 27 Prozent), und das verspätete Erkennen der 10.000-EUR-Überschreitung. Alle drei lassen sich mit einer monatlich gepflegten Umsatzstatistik je Bestimmungsland vermeiden.